Unser Wohnheim
In unserem „Seniorenhilfezentrum“ befinden sich noch 3 stationäre Wohnbereiche mit 25 Einzelzimmer und 1 Doppelzimmer und können und sollen teilweise mit eigenen Möbeln ausgestattet werden.
Wir geben unseren Bewohnern die Möglichkeit, unter Beibehaltung eines Maximums an Selbstständigkeit, die gewohnte Lebensgestaltung auch bei Hilfs- und Pflegebedürftigkeit beizubehalten.
Eine optimale und bedarfsgerechte Versorgung der Bewohner steht dabei im Mittelpunkt aller Bemühungen. Allen Bewohnern soll ein ruhiger, komfortabler und harmonischer Lebensabend bereitet werden. So ist es Verpflichtung und Bedürfnis zugleich, unsere Bewohner in humanistischer Weise zu betreuen und zu pflegen.
Unserer Leitsatz im Seniorenhilfezentrum: kein Leistungsdruck, individuelle Beschäftigung zulassen, nicht das Ergebnis zählt, sondern die Beschäftigung als solche, nicht über- oder unterfordern, nur Tätigkeiten, mit denen sich der Betroffene identifizieren kann.
Zeit | Inhalt |
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Ab ca.9 bis 10 Uhr | gemeinsames Frühstück, Gespräche zum Tag, Zeitungsrunde |
10 bis ca. 11:15 Uhr | täglich wechselndes Angebot an Aktivitäten wie z. B. Raterunde, Singen, Gesellschaftsspiele, Bewegungsspiele, Gymnastik, Spaziergänge, Betreuung |
Ab ca. 11:15 bis 12:15 Uhr | gemeinsames Mittagessen, Mittagsruhe, individuelle Betreuung |
Ab ca. 14:30 Uhr | gemeinsames Kaffeetrinken mit Erzählrunde, anschließend Gruppenangebot oder Einzelbetreuung |
Zwischen 15 und 19 Uhr | Besuchsdienst, Betreuung und Pflege |
- jeder Bewohner entscheidet selbst über die Gestaltung seines Alltages
- jeder Bewohner kann das Haus jederzeit betreten und verlassen und zu jeder Zeit Besuch empfangen
- Angebote zur Beschäftigung und Unterhaltung werden durch das Haus vorgehalten
- Ausflüge und Spaziergänge in die nähere Umgebung
- Gemeinsame Feste verschiedener Art entsprechend der Jahreszeit
- Monatliche Gottesdienste im Haus
- einmal im Monat Akkordeon live Musik
Unsere Leistungen
- Pflegeberatung zu Leistungen der stationären Pflege und Betreuung nach Rahmenvertrag gemäß § 75 SGB XI
- Leistungen der stationären Unterkunft und Verpflegung nach § 87 SGB XI
- Leistungen der stationären Pflege und Betreuung nach § 43 SGB XI à
- Auf Wunsch können auch Leistungen von Fußpflegerin und Friseur vermittelt werden
Werde ich in einem Seniorenheim nicht total unmündig, weil mir alles abgenommen wird?
Nein! Geborgen und selbstbestimmt leben bedeutet für uns, dass Sie nach wie vor entscheiden, wo wir Ihnen Sicherheit geben und helfen können. In Bereichen, in denen Sie keine Hilfe wünschen, nehmen wir uns bewusst zurück, denn der Erhalt Ihrer Selbstständigkeit ist eines unserer wichtigsten Anliegen.
Stimmt es, dass man in der Einrichtung nur nach Plan lebt? Nein. Aufgrund der Tatsache, dass in einer Senioreneinrichtung viele Menschen zusammenwohnen, gibt es natürlich bestimmte Zeiten, die man berücksichtigen muss, wie z. B. die Mahlzeiten (Selbstverständlich können Sie jederzeit Ihre Mahlzeit zu den Ihnen beliebigen Zeit auf Ihrem Zimmer einnehmen.) Ansonsten gilt: Sie alleine, mit Ihren ganz eigenen Bedürfnissen, bestimmen Ihren Tagesablauf.
Stimmt es, dass man in der Einrichtung keine Ruhe findet? Nein, das stimmt nicht! Jeder Bewohner hat in seinem Zimmer einen individuellen Rückzugsort. Aber Sie haben auch die Möglichkeit, an einem regen Gemeinschaftsleben teilzunehmen, z. B. bei unserem abwechslungsreichen Betreuungs- und Veranstaltungsprogramm mit Sport &Spiel.
Muss ich die Kosten für einen Heimplatz selber bezahlen? Vielfach herrscht die Meinung vor, dass Heimplätze selber bezahlt werden müssen. Dies stimmt nicht ganz. Die Heimkosten setzen sich aus Pflegekosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung und Investitionskosten zusammen. Sobald eine Pflegestufe vorliegt, übernimmt die Pflegeversicherung einen Anteil der Pflegekosten. Die übrigen Kosten müssen vom Bewohner selber getragen werden.
Herr Thomas Briest Pflegedienstleitung unter 03385/5342710
Mail: rathenow@volkssolidaritaet.de